Hörfrühförderung

Das Team:

  • Havranek Jutta j [dot] havranek [at] tsn [dot] at
  • Hofer Claudia c [dot] hofer [at] tsn [dot] at
  • Hundegger Daniela d [dot] hundegger [at] tsn [dot] at
  • Koller Andrea a [dot] koller [at] tsn [dot] at       Mobil: 0660 - 88 514 11
  • Pienz Daniela (Koordination) d [dot] pienz [at] tsn [dot] at

Die frühe individuelle Hör- und Frühförderung begünstigt die Partizipation des Kindes mit Hörbeeinträchtigung an einem „normalen“ Kinderleben. Dies entspricht der UN-Behindertenkonvention, der Zielsetzung des Tiroler Teilhabegesetzes sowie den Grundsätzen des Kindeswohls nach § 138 ABGB.

1. Was ist/ für wen ist/warum Hör- und Frühförderung?

Die Hör- und Frühförderung ist ein Angebot für Säuglinge, die hörbeeinträchtigt oder gehörlos sind und Kleinkindern im Zeitraum von der Geburt des Kindes bis zum Schuleintritt. Diese soll möglichst rasch bei Verdacht auf Diagnose einer Hörbeeinträchtigung starten. Familien brauchen besonders in der Erstphase der Diagnosestellung intensive Beratung und Begleitung.

Hör- und Frühförderung setzt dabei ihren Schwerpunkt auf die Hör- und Sprachanbahnung in der alltäglichen Kommunikation mit dem Kind, sowie in gezielt gesetzten Spielangeboten bzw. im Finden einer individuellen, passenden Kommunikationsmöglichkeit für das Kind.

2. Das Angebot am Bildungszentrum für Hören und Sehen:

Von Geburt bis zum 2. Lebensjahr:

Bis zu 5 Hausbesuche können durch die Hörfrühförderin angeboten werden. In enger Absprache mit der Familie und den Pädaudiologen der HSS-Klinik erfolgt die Erhebung der bestmöglichen Fördermaßnahmen (z.B.: Hör-Frühförderung oder Frühförderung durch eine andere Institution zuhause bzw. Inanspruchnahme des Förderpakets am „Bildungszentrum für Hören und Sehen“). Die Kostenübernahme dieser Leistungen erfolgt mittels Antrag nach dem Tiroler Teilhabegesetz.

Vom 2. Lebensjahr bis zum Schuleintritt:

Das Angebot eines Therapiepakets am Bildungszentrum für Hören und Sehen (Ergotherapie, Hör- Frühförderung, Logopädie, Physiotherapie, psychologische Beratung) kann ganz individuell und je nach Förderbedarf, in Anspruch genommen werden. Je nach Möglichkeiten der Kinder und Wunsch der Eltern, können mehrere Therapieeinheiten am gleichen Tag gemacht werden. Es erfolgt eine engmaschige Vernetzung und Abstimmung des Teams rund um das Kind. Dadurch verringert sich der zeitliche Aufwand und es bleibt mehr Spielraum für ein „normales“ Familienleben.

Die Abrechnung erfolgt über den Antrag nach dem Tiroler Teilhabegesetz.

3. Angebote für Systempartner:

Das Land Tirol stellt über das Bildungszentrum für Hören und Sehen eine Fachkraft im Bereich Frühförderung und Sonderkindergartenpädagogik als Ansprechpartnerin in den Kinderbetreuungseinrichtungen vor Ort zur Verfügung. Dies bietet Unterstützung der Arbeit der Elementarpädagog*innen mit dem hörbeeinträchtigten Kind.

Beratung und praktische Fortbildung für Kolleg*innen die in anderen Institutionen mit Kindern mit Hörbeeinträchtigung arbeiten (z.B. Unterrichtstätigkeit am BIFF im Rahmen der Ausbildung zur allgemeinen Frühförder*in, in der Ausbildung der Sonderkindergärtner*innen, Exkursionen der Maturant*innen der Kindergartenschulen, ...)

Vernetzung mit anderen Institutionen, nach Abstimmung/Zustimmung mit den Eltern/Obsorgeträgern

4. Zukunft/Ausblick:

Mittelfristig wäre die mobile und dezentrale Betreuung der Kinder in ihrem Lebensumfeld Ziel. Gleichzeitig soll am Bildungszentrum für Hören und Sehen in Mils weiterhin die fachliche Expertise in Kooperation mit der Universitätsklinik vorgehalten werden.

Damit soll schrittweise die Integration von Kindern wohnortnah erfolgen und gleichzeitig werden die Kinder weiterhin qualitativ und individuell gefördert.